Janitza veranstaltete auf der Messe SPS ein erfolgreiches EEG-Forum

EEG-Forum auf der Messe SPS : Das Messgerät UMG 96-PA-MID+ ermöglicht MID-zertifizierte rechtssichere Messungen zur Reduzierung der EEG-Umlage (Quelle: Martin Witzsch)

„Haben Sie gerade die Sinnfrage gestellt? Davon sollten Sie sich lösen!“ Der Referent muss schmunzeln, als ein Teilnehmer nach dem „wozu“ fragt. Bei dem EEG-Forum von Janitza ließen sich die unterschiedlichen Denk- und Herangehensweisen von Juristen und Technikern hervorragend beobachten. Dabei erscheint die Aufgabe auf den ersten Blick gar nicht so schwer: Für jede Kilowattstunde Strom, die an Letztverbraucher geliefert wird, ist die EEG-Umlage abzuführen. Im Grundsatz gilt das auch für selbst erzeugten Strom – auch hierfür hat der Eigenversorger EEG-Umlage abzuführen. Bei immerhin 6,756 Cent/kWh (ab 01.01.2020) eine nicht unerhebliche Kostenbelastung. Es gibt von dieser EEG-Umlagepflicht jedoch Reduktions- und Ausnahmemöglichkeiten, etwa für stromkostenintensive Unternehmen. Auch für Eigenversorger gibt es Reduktionsmöglichkeiten - abhängig vom Eigenversorgungsmodell zahlen Eigenversorger nur 40 % oder sogar 0 % EEG-Umlage. Für dieses Privilegierungsmöglichkeiten besteht jedoch ein Grundsatz: nur die (vom stromkostenintensiven Unternehmen oder Eigenversorger) selbst verbrauchten Strommengen kann das Umlageprivileg in Anspruch genommen werden. Bei der Eigenversorgung kommt erschwerend hinzu, dass nur die zeitgleich erzeugten und verbrauchten Strommengen (Maßstab ist hier die ¼-h) Eigenversorgungsmengen sind. Man sollte meinen, dass sich die Zahlungen mit ein paar gezielten Verbrauchsmessungen und etwas Prozentrechnung ermitteln lassen. Aber natürlich sind die Regelungen zur EEG-Umlage von Laien kaum noch zu durchschauen und zeugen wie viele andere Gesetzestexte von deutscher Gründlichkeit. Politikschelte ist dieser Stelle aber nicht gerechtfertigt, denn die Befreiung von der EEG-Umlage ist für die Energiepolitik eine Zwickmühle: Der Umbau der deutschen Energieversorgung ist ein (finanzieller) Kraftakt, der nur von vielen Schultern zu stemmen ist. Die EEG-Umlage stellt dabei – zugespitzt – den Finanzierungsmechanismus für den Ausbau Erneuerbarer Energien dar. Damit deutsche Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, sind Ausnahmen und Reduktionen von der EEG-Umlagelast sinnvoll und notwendig. Mit jeder Befreiung oder auch nur Reduzierung der EEG-Umlage ist aber auch zwangsläufig eine „Entsolidarisierung“ der „Gemeinschaft der Umlagepflichtigen“ verbunden. Eine Gesetzgebung, die all dem auch nur einigermaßen gerecht wird, muss viele Details und Sonderfälle regeln. Deshalb hat sich Janitza fachliche Verstärkung für sein EEG-Forum geholt. Zwar bietet der Messtechnikspezialist bereits zahlreiche Schulungen, Vorträge und Workshops zu Energiemanagement, Spannungsqualität, RCM usw. an. Auf der vergangenen Nürnberger Fachmesse SPS beschritt man aber neue Wege. Zweimal hintereinander lud Janitza ins Messezentrum ein. Der Hauptreferent war Rechtsanwalt Dr. Michael Weise von der Kanzlei Becker Büttner Held, die sich hauptsächlich mit Energie- und Infrastrukturwirtschaft befasst. Die Mandanten sind Energieversorger, Industrie- und Verkehrsunternehmen, dezentrale Versorger sowie viele öffentliche Einrichtungen. Die Spezialgebiete von Dr. Weise sind die Abwicklung des Stromnetzzugangs, das Zähler- und Messwesen sowie Fragen zur Systemstabilität und zum Energievertrieb.

EEG: Die juristischen Fallstricke und wie man sie vermeidet

Trotz des riesigen Angebots, das die SPS inzwischen bietet, waren die beiden Veranstaltungen im Service-Center gut besucht. Auch die Fragen aus dem Publikum zeigten, dass sich die Branche intensiv mit dem Thema befasst.

Für viele Betriebe ist der so genannte Drittverbrauch ein großes Problem, denn das EEG ordnet Verbräuche immer dem Betreiber eines Geräts oder einer Anlage zu. Bei vermieteten Räumen ist das einleuchtend. Die Probleme beginnen bei Ladestationen für die Fahrzeuge von Kunden oder Mitarbeitern. Selbst wenn der Betreiber der Ladestation eine kostenlose Nutzung zulässt, muss für den Ladevorgang ggf. die volle EEG-Umlage abgeführt werden. Sogar der Strom, den externe Handwerker oder Reinigungskräfte auf dem Betriebsgelände benötigen, fällt zunächst unter Drittverbrauch. Einen Ausweg bietet dann noch die sog. „Bagatellregelung“. Hierfür hat die Bundesnetzagentur als Hilfestellung Listen mit typisierenden Beispielen von Verbrauchsgeräten zur Verfügung. Aber auch hier muss der Anwender sehr genau hinsehen: So wird selbst beim Staubsauger eines Gebäudereinigers zwischen haushaltsüblichen und gewerblichen Geräten unterschieden. Und natürlich gibt es noch jede Menge Sonderfälle, die in keiner Liste erfasst sind. „Wir haben auf dem Gelände einen ganzen Anbau nur für Sozialräume. Aber wir können den Verbrauch nicht abrechnen, weil dort ein Snackautomat eines externen Anbieters steht“, beschreibt ein Teilnehmer die Folgen der EEG-Regelungen. Das heißt aber nicht, dass man völlig auf eine Befreiung verzichten muss. Dr. Weise empfiehlt für den Einstieg ein Stufenmodell: „Ein Möglichkeit ist, erst die großen Eigenverbraucher zu messen und nur für diese das Privileg einzufordern“, so seine Strategie. Damit hält sich der Aufwand für das Erfassen, Messen und Dokumentieren in Grenzen und der Anwender kann trotzdem profitieren und sich nach und nach mit den Details vertraut machen.

Stichtag 01. Januar 2021

Das Thema gewinnt mit neuen Regelungen zusätzlich an Brisanz: Für die Jahre 2018 bis 2020 darf der Drittverbrauch – unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Spielregeln – geschätzt werden. Ab 2021 ist dies nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich. Für die meisten Betriebe gilt: Spätestens ab dem 1. Januar 2021 muss ein gesetzeskonformes Messkonzept umgesetzt und idealerweise auch vom Wirtschaftsprüfer testiert sein.

Ein kurze Einführung in die Messtechnik rundete die Veranstaltung ab. Janitza hat eigens für EEG-Messungen ein Gerät entwickelt, das UMG 96PA-MID +, das einen zertifizierten Zählerstandsgang nach PTB 50.7 bietet. Jeder Datensatz beinhaltet die Energiewerte mit erhöhter Genauigkeit, Zeitstempel, Statuskennzeichnung und Prüfsumme. Außerdem lässt er sich manipulationssicher anzeigen. Ein geräteinternes Logbuch schreibt alle Änderungen am Gerät mit und stellt diese einer übergeordneten Software zur Verfügung.

Nach gut zwei Stunden zog Dr. M. Weise sein persönliches Resümee: „Es ist immer gut, wenn Juristen und Techniker miteinander sprechen, denn die Sachverhalte, die der Gesetzgeber regelt, sind sehr technisch aufgeladen. Da bringt reine Theorie nichts. Und es zeigt die Grenzen der gesetzlichen Vorgaben auf. Erst im Austausch mit den Technikern wird klar, was man umsetzen kann und was nicht.“ Janitza unterstützt hierfür die Anwender mit einer Kombination aus Hardware, dem eigenen technischen Knowhow und externem juristischen Rat.

Martin Witzsch

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