Die Umgebung als Sicherheitskriterium

Bild 02: Zu den signifikanten Anforderungen, die ein Transportsystem erfüllen muss, gehört auch das Thema Navigation und damit im Zusammenhang die Kollisionsvermeidung. (Quelle: Pilz/istockphoto.com_nay_ 1333162225)
Die Integration mobiler Plattformen in ihre Infrastruktur ist ebenfalls Thema der MVO. Das Ziel der MVO: Sicherzustellen, dass Gefahren durch den Einbau berücksichtigt und angemessen behandelt werden. Die MVO betrachtet eine Gesamtheit von Maschinen – verkettete Maschinen bzw. hier autonome mobile Plattformen – wie eine Gesamtmaschine. Diese muss alle Anforderungen der MVO erfüllen. Die Maschinenmodule, sprich die mobilen Plattformen, sind funktional miteinander verknüpft, sodass sich der Betrieb jedes Teilnehmers in der Flotte direkt auf den Betrieb eines anderen auswirkt (Bild 2). Darüber hinaus gibt es oft eine Verknüpfung mit anderen Maschinen, wie z. B. Förderbändern. Diese Verkettung von mobilen Plattformen erfordert nach der MVO eine Risikobewertung für das gesamte mobile System.
Oft werden mobile Plattformen auch zu bestehenden Maschinen bzw. in eine bereits vorhandene Infrastruktur integriert. Inwieweit diese Integration dann als Neumaschine betrachtet werden muss, ist eine gesetzliche Grauzone. Die MVO versucht, diese durch neue Details zu einer wesentlichen Veränderung zu klären. Ist die Sicherheit jedoch durch den Einbau erheblich beeinträchtigt, muss zwingend eine neue CE Kennzeichnung des mobilen Systems durchgeführt werden.
Abgestimmte Services
In der Realität gehört die Anwendung einer Norm nicht zum Tagesgeschäft eines Produktionsbetriebs. Das stellt viele Betreiber vor eine Herausforderung. Der Sicherheitsexperte Pilz zum Beispiel berät und begleitet bis hin zur Prüfung der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen, wie die CE-Kennzeichnung für die gesamte Applikation (Bild 3). In Schritt 1, der Design-Risikobeurteilung, unterstützt Pilz den Betreiber bei allen Fragen rund um die Beschaffung und Bewertung der Sicherheit des ausgewählten fahrerlosen Transportfahrzeugs. Darüber hinaus bietet Pilz Betreibern im Rahmen seiner Services die Werksabnahme beim Hersteller der mobilen Plattform an. Im Fokus steht dabei die detaillierte Analyse der wichtigsten Sicherheitsfunktionen der mobilen Plattform und die Empfehlung von Maßnahmen, die Sicherheit und Produktivität erhöhen. Bei der finalen Abnahme beim Betreiber vor Ort wird die gesamte Umgebung – alle mobilen Plattformen und deren Schnittstellen mit weiteren Maschinen – mit in die Bewertung einbezogen sowie auf die Anforderungen des Betreibers in dessen Produktionshalle hin überprüft. Denn die Anforderungen der Produktionshalle, das heißt von Wegen und Zonen, müssen mit den Sicherheitsfunktionen der mobilen Plattform abgeglichen werden. Diese Sicherheitsvalidierung spart viel Zeit bei der sicheren Integration der Plattformen in die Produktionshalle des Betreibers. Und ist die Voraussetzung dafür, dass diese bestimmungsgemäß betrieben werden können.
Fazit
Die normativen Vorgaben haben die Effizienz und sicheren Abläufe in der Intralogistik im Blick – ein Ziel, das umso komplexer ist, je mehr Teilnehmer in der Produktionshalle autonom oder statisch zusammenarbeiten. Die MVO ist hierfür die neue Leitplanke. Am Ende aber ist die Sicherheit jeder Produktionshalle individuell zu betrachten.
Services von Pilz rund um mobile Plattformen
Vor der ersten Inbetriebnahme und später mindestens einmal jährlich muss eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands und der sicheren Funktion der mobilen Plattform inklusive aller Sicherheitseinrichtungen durchgeführt werden. Auch das übernimmt Pilz im Rahmen seines Komplettpakets. Für den nachhaltigen Wissensaufbau können Anwender zudem Schulungen über den sicheren Betrieb einer Anwendung rund um mobile Plattformen nutzen. Neben den normativen Grundlagen zählen auch die verschiedenen Sicherheitseinrichtungen oder die technischen Funktionen einer mobilen Plattform zu den Inhalten.
Literatur
- Verordnung (EU) 2023/1230: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/ EWG des Rates. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1230
- ISO 3691-4:2023: Industrial trucks — Safety requirements and verification — Part 4: Driverless industrial trucks and their systems. https://www.iso.org/search.html?PROD_isoorg_en%5Bquery%5D=ISO%203691-4%3A2023%3A
- NIS-2-Richtlinie: Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148. https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX:32022L2555.
- Verordnung (EU) 2024/2847: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung). https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/ DE/TXT/uri=CELEX%3A32024R2847&qid=1749539611165.
- Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern: www.pilz.com

