Markus Janitza

Bild 01: Markus Janitza, Geschäftsführer von Janitza Electronics: „Beim Thema EEG punkten wir vor allem mit unserem UMG 96-PA-MID und der Variante UMG 96-PA-MID+“. (Quelle: Janitza electronics)

Wie können Unternehmen die EEG-Umlage reduzieren?

M. Janitza: Grundsätzlich gibt es für Unternehmen zwei Möglichkeiten, um die EEG-Umlage zu reduzieren. Die eine Möglichkeit ist die besondere Ausgleichsregelung und die andere ist die sogenannte Eigenversorgung. Das heißt, ein Unternehmen erzeugt selbst Strom, beispielsweise in einer Photovoltaik-Anlage und verbraucht diesen Strom auch selbst zum Beispiel in eigenen Produktionsmaschinen.Im Rahmen der Eigenversorgung reduziert sich die EEG- Umlage auf 40% und für Strom aus Bestandsanlagen sogar auf 0%.

Dr. M. Weise: Die besondere Ausgleichsregelung betrifft stromkostenintensive Unternehmen, mit einem EEG-umlagepflichtigen Stromverbrauch an der Abnahmestelle von mehr als 1 GWh pro Jahr. Sie können im Falle einer spezifischen Stromkostenintensität und der vorliegenden Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Begrenzung der EEG-Umlage für den Stromverbrauch jenseits 1 GWh beantragen. Die Voraussetzungen für die Eigenerzeugung sind streng. Es muss eine Personenidentität zwischen dem Betreiber der Erzeugungsanlage und dem Betreiber der Verbrauchseinrichtung vorliegen. Dabei richtet sich die Betreiberstellung nicht vornehmlich nach dem Eigentum, sondern in erster Linie an der Frage aus, wer der Träger des wirtschaftlichen Risikos des Anlagenbetriebs ist. Die Frage der Personenidentität wird sehr formal bewertet. Vor allem gibt es kein „Konzernprivileg“.

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