Äusserer Blitzschutz

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Die in der 1. Ausgabe von Beiblatt 5 enthaltenen Vorgaben zur Anordnung und Positionierung der Fangeinrichtungen, zur Berücksichtigung des Trennungsabstands sowie den möglichen Verschattungen von PV-Modulen durch Fangeinrichtungen wurden übernommen. Für Verbindungsbauteile wurden die Vorschriften für Blitzschutzsystembauteile aus den Teilen 1 bis 4 der DIN EN 62561 (VDE 0185-561) aufgenommen. Es gab Fragen, welche metallenen Teile der PV-Anlage in den Potentialausgleich einzubeziehen und mit welchem Querschnitt diese anzuschließen sind. Das neue Beiblatt 5 stellt nun klar, dass die metallene Unterkonstruktion des PV-Generators in den Potentialausgleich einbezogen werden sollte. Aus Blitzschutzsicht ist es nicht zwingend notwendig, auch die Metallrahmen der PV-Module an den Potentialausgleich anzuschließen. Bei PV-Modulen, die funktionsbedingt eine Erdung des Modulrahmens erfordern, sind die Einbaubedingungen des Modulherstellers zu beachten. Die Querschnitte der Potentialausgleichsleiter hängen davon ab, ob ein äußeres Blitzschutzsystem vorhanden ist, und falls dies der Fall ist, ob der notwendige Trennungsabstand zwischen den Ableitungen der LPS und der metallenen Unterkonstruktion eingehalten wird. Um für den Anwender die Auswahl des notwendigen Anschlussquerschnitts zu erleichtern, wurden im Beiblatt die Bilder 1, 2, und 3 zur Ausführung der Funktionserdung und des Potentialausgleichs eingeführt. Bei allen Verbindungen, über die Blitzteilströme fließen können, muss eine blitzstromtragfähige Anbindung der metallenen Unterkonstruktion an das Blitzschutzsystem gewährleistet sein. Der Nachweis erfolgt durch eine Prüfung nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1).

Innerer Blitzschutz

Eine besondere Bedeutung kommt bei PV-Anlagen dem inneren Blitzschutz zu. Bei der Auswahl und Errichtung der Überspannungsschutzmaßnahmen ist eine Reihe von Errichtungsvorschriften der VDE 0100 zu beachten. Während die DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) die Frage beantwortet, wann SPD in Niederspannungsanlagen zu installieren sind, beschreibt die DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534), wie SPD auszuwählen und zu installieren sind. Die DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712) enthält Anforderungen zur Errichtung der elektrischen Installation von PV-Systemen. Diese Installationsvorschriften werden momentan auf internationaler Ebene überarbeitet. Entsprechende deutsche Normenentwürfe wurden veröffentlicht. Die Inhalte sind in das Beiblatt 5 eingeflossen. In Beiblatt 5 neu aufgenommen wurden auch konkrete Aussagen darüber, wann Überspannungsschutzgeräte zu installieren sind. Die Installationsnormen DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) und DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) geben vor, wann SPD in Niederspannungs-Wechselstromnetze einzubauen sind. Bei Gebäuden mit einer äußeren Blitzschutzanlage sind am Gebäudeeintritt der Elektroanlage immer Typ-1-SPD zu installieren. Nach DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) sind bei Anlagen für Sicherheitszwecke, zum Beispiel medizinische Einrichtungen, bei öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel Telekommunikationszentren, sowie bei Gewerbe- und Industrieanlagen, dazu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe, immer Typ-2-SPD zu installieren, auch wenn keine äußere Blitzschutzanlage vorhanden ist. Wenn auf solchen Gebäuden PV-Anlagen installiert werden, dann sind neben den Ableitern auf der AC-Seite auch SPD auf der DC-Seite der PV-Anlage einzubauen. Bei allen übrigen Gebäuden kann man die Notwendigkeit von SPD mit einer Risikoanalyse nach DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) ermitteln. Erfahrungen zeigen, dass Überspannungsschäden besonders bei PV-Anlagen mit Daten- und Kommunikationsleitungen auftreten. Im Beiblatt 5 wird deshalb explizit darauf hingewiesen, dass auch diese Datenschnittstellen gegen Überspannungen zu schützen sind.

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