Abbildung zum Thema Cyber Security

(Quelle: fotolia.com / bluebay2014)

"Der Beschluss des NIS2UmsuCG ist ein wichtiger Schritt. Hiermit wird Cybersicherheit in Deutschland auf ein neues Niveau gehoben, und kritische Infrastrukturen können wirksamer geschützt werden”, sagt Dr. D. Rendschmid. Er setzt fort: "Aufgrund der zunehmenden Vernetzung der Energieversorgung kann ein Angriff auf das Energiesystem nicht nur einzelne Anlagen, sondern ganze Netzbereiche destabilisieren – mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Cybersicherheit zu gewährleisten ist daher nicht allein eine technische Notwendigkeit, sondern ein zentrales Element der Versorgungssicherheit und der nationalen Sicherheit.“

„Positiv ist auch, dass das Bundesministerium des Innern künftig den Einsatz kritischer Komponenten – auch nachträglich – untersagen kann. Diese Regelung greift, wenn beispielsweise staatlich beeinflusste Hersteller über digitale Komponenten Zugriff auf kritische Infrastrukturen erlangen. Dies erhöht die Handlungsfähigkeit des Staates und setzt ein klares Signal, dass der Schutz kritischer Anlagen und Netze oberste Priorität hat", führt er weiter aus. Zugleich warnt er: „Die reine Komponentenbetrachtung reicht aber nicht aus. Denn Sicherheit kann nicht allein durch den Einsatz vertrauenswürdiger Komponenten gewährleistet werden. Vielmehr ist ebenso die konsequente Überprüfung aller digitalen Zugriffe und der Zugreifenden erforderlich – etwa Hersteller oder Dienstleister, die systemnahe Funktionen, wie Fernwartung oder Steuerung, ausüben.“

VDMA Fachverband Power Systems (hz)

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