Prüfung gemäß der aktuellen Norm

Abbild Rittal

Bild 3: (Quelle: Rittal)

„Um unseren Kunden eine definierte Leistung zu garantieren und höchstmögliche Sicherheit bei Kaufentscheidungen zu geben, haben wir uns bei Rittal als weltweit ersten Hersteller dazu entschlossen, sämtliche Kühlgeräte der Top-Therm -Serie für den weltweiten Einsatz von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen“, erklärt Steffen Wagner, Leiter Produktmanagement Schaltschrank-Klimatisierung bei ­Rittal. Und ergänzt: „Bei der Umsetzung einer möglichst effizienten Kühllösungen sind unsere Kunden darauf angewiesen, dass die Angaben zur Kühlleistung und Energieeffizienz eines Kühlgeräts exakt stimmen.“ Hintergrund: Prüfungen sowohl im Rittal -eigenen Labor wie auch in externen Prüf­laboren hatten in der Vergangenheit ergeben, dass Geräte von Marktbegleitern die angegebene Kühlleistung im tatsächlichen Betrieb teilweise deutlich unterschreiten. Mit der Prüfung der Kühlgeräte hat Rittal den TÜV Nord beauftragt. Sämtliche Messungen wurden gemäß der aktuellen Norm in der Prüfstelle für Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik des TÜV Nord in Essen durchgeführt. Die Prüfbedingungen, bei denen die Kühlleistung und die Energieeffizienz bestimmt werden, sind klar definiert. In einem sogenannten Kalorimeter-Prüfverfahren müssen die Messungen bei konstanter Temperatur von 35 °C – sowohl im Inneren des Schaltschranks als auch in der Umgebung – durchgeführt werden. Die relative Luftfeuchtigkeit im Schaltschrank ist bei konstant 40 % zu halten. In der DIN EN 14511-2 ist außerdem festgelegt, dass die angegebene Kühlleistung um maximal – 8 % von der gemessenen Kühlleistung abweichen darf. Der Schaltschrank befindet sich während der Messung mit dem montierten Kühlgerät in einer Klimakammer, ­deren Temperatur auf den vorgegebenen Wert geregelt wird. Eine Heizung und ein Ultraschallverdampfer im Inneren des Schaltschranks regeln Temperatur und Luftfeuchte auf die vorgegebenen Werte, während das Kühlgerät unter Volllast läuft. Wenn man die Leistungen misst, während die Regelung Luftfeuchte und Temperatur konstant hält, lässt sich die Kühlleistung bestimmen. Das anfallende Kondensat läuft über einen Schlauch nach außen ab, wo eine Waage die Kondensatmenge misst. Mithilfe einer exakten Zeitmessung kann ein Prüfer daraus den Kondensatmassenstrom ermitteln. Auf diese Weise lässt sich zusätzlich die latente Kühlleistung separat bestimmen. Zieht man diesen Wert von der Gesamtkühlleistung ab, so erhält man die sensible Kühlleistung. Neben der Kühlleistung ­sowie dem latenten und dem sensiblen Anteil der Kühlleistung wurde auch die elektrische Leistungsaufnahme des Kühl­geräts bestimmt, um daraus den EER zu berechnen.

Bei den umfangreichen Prüfungen konnten alle Kühlgeräte der Top-Therm die angegebenen Leistungsdaten erreichen. Teilweise lag die Kühlleistung um bis zu 10 % über dem vom Hersteller angegebenen Wert. So hatte zum Beispiel das Wandanbaukühlgerät mit einer Nennkühlleistung von 2.000 W in der Messung eine Gesamtkühlleistung von etwa 2.200 W. Auch die hohe Energieeffizienz der Geräte wurde zertifiziert. Das oben genannte Gerät in der 230-V-Ausführung bei 50 Hz hat einen EER von 2,4 – die elektrische Leistungsaufnahme beträgt also nur gut 900 W. Alle Top-Therm -Kühlgeräte – inklusive der „Blue e“ -Kühlgeräte – dürfen somit das Prüfzeichen des TÜV Nord tragen. Durch das Anbringen des Prüfzeichens verpflichtet sich der Hersteller gleichzeitig regelmäßige Produktkontrollen durchführen zu lassen. Weiterhin hat sich Rittal durch das Prüfzeichen dazu verpflichtet, alle leistungsrelevanten Änderungen an den Geräten, dem TÜV Nord zu melden und gegebenenfalls prüfen zu lassen. Damit hat der Kunde die Sicherheit, dass er tatsächlich die Kühlleistung und Energieeffizienz zur Verfügung hat, das Unternehmen für seine ­Geräte angibt.

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Verena Schneider
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