Heterogene Anforderungen der länderspezifischen Gesetze und Regeln

Bild 2. Hauptkomponenten der PCU (Power Control Unit)

Bild 2. Hauptkomponenten der PCU (Power Control Unit) (Quelle: Phoenix Contact)

Bild 3. Prinzip einer Energieerzeugungsanlage mit zertifiziertem Regelungskern

Bild 3. Prinzip einer Energieerzeugungsanlage mit zertifiziertem Regelungskern (Quelle: Phoenix Contact)

Die Ankopplung von Energieerzeugungsanlagen an das europäische Verbundnetz wird durch den Netzwerkcode NC RfG (Network Code, Requirements for Generators) geregelt. Die Verordnung fokussiert sich auf den grenzüberschreitenden Stromhandel und Regulierungen, die z. B. Fähigkeiten zur Frequenz­unterstützung und Bereitstellung von Blindleistung beinhalten. Die Hinweise auf Compliance-Maßnahmen bleiben im NC RfG jedoch vage. Die heterogenen Anforderungen an die Einhaltung von Gesetzen und Regeln in Europa stellen Hersteller wie Phoenix Contact allerdings vor große Herausforderungen. Abgesehen von den unterschiedlichen technischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern müssen die Hersteller ihren internationalen Kunden und Systembetreibern möglicher­weise verschiedene Compli­ance-Dokumente für ihre Produkte liefern.

Deutschland, Polen und Spanien verweisen auf ein umfangreiches Zertifizierungsprogramm auf der Erzeugerseite wie auch für die ent­sprechenden Komponenten. Viele andere Länder veröffentlichen lediglich detaillierte länderspezifische Testverfahren in den Begleitdo­kumenten. In Staaten mit einer Komponenten-Zertifizierungspflicht vereinfacht sich aber der Anschlussprozess für Erzeugungsanlagen. Für diese Regionen wird daher mit ­einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gerechnet. Die PCU von Phoenix Contact ist bereits seit 2019 für den deutschen Markt gemäß der VDE-AR-N 4110/­4120 zertifiziert. Seit 2022 gibt es das Komponentenzertifikat ebenfalls für Polen und Spanien (Bild 4).

Vorteilhafter ist das allgemeine Zertifikat für den gesamten Geltungsbereich des NC RfG, das ­Phoenix Contact für die PCU zur Verfügung stellt. Es soll in Ländern ohne Zertifizierungspflicht als Grundlage einer Funktionsumfangsprüfung der PCU dienen. Die Solarspezialisten des Unternehmens sind davon überzeugt, dass andere europäische Staaten eine Zertifizierungspflicht einführen werden, je weiter der europäische Harmonisierungsprozess voranschreitet.

Frühzeitige Abstimmung bei ­fehlender Zertifizierungspflicht

Der erste und damit intensivste Teil der PCU-Zertifizierung wurde 2019 gemäß VDI-AR-N 4110/4120 für Deutschland durchgeführt. Dazu gehörte eine kostenintensive Messkampagne zur Typprüfung mit einer Evaluierung und Modellvalidierung. Zur Zertifizierung in zusätzlichen europäischen Ländern muss die ­länderspezifische Konkretisierung des NC RfG herangezogen und aufwendig geprüft werden. Dies erweist sich als herausfordernd, da es ­historisch gewachsene Unterschiede zwischen den Staaten gibt. Ferner ist die Umsetzung der NC-RfG-Vorschriften teilweise neu und der ­Praxistest noch nicht vollzogen. ­Deshalb gestaltet sich jede neue Komponentenzertifizierung als arbeitsreiches Projekt, das langwierige Abstimmungsprozesse mit allen ­Beteiligten nach sich zieht. Dazu werden die lokalen Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber einbezogen, um das Verständnis der Regulativen und deren Auslegung mit der Interpretation durch Phoenix Contact abzugleichen.

In Ländern ohne Zertifizierungspflicht muss der Systemintegrator schon in der Planungsphase Kontakt zum lokalen Netzbetreiber aufnehmen, der den regionalen Grid Code oder die technischen Anschlussbedingungen (TAB) bereitstellt. Gemeinsam mit den Solarexperten von Phoenix Contact werden die Anforderungen mit dem Regelungskern der PCU verglichen und u. U. angepasst. Anlagen, bei denen diese Vorgehensweise zum Zuge kommt, werden derzeit in Italien und Portugal errichtet.

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