Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Der Automatisierungsexperte Pilz unterstützt mit seiner langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung der veränderten normativen Anforderungen

Bild 02: Der Automatisierungsexperte Pilz unterstützt mit seiner langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung der veränderten normativen Anforderungen, die mit der neuen Maschinenverordnung auf Maschinenhersteller sowie -betreiber zukommen (Quelle: iStock.com_nd 3000/Pilz GmbH & Co. KG)

Besonders gefährliche Maschinen: Die neue EU-Maschinenverordnung listet sechs Maschinenkategorien unter „potentially high risk machinery“ (Anhang I – in der Maschinenrichtlinie war dies bisher unter Anhang IV zu finden) – u. a. im Bezug zur künstlichen Intelligenz, für die Maschinenhersteller nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären können. In Zukunft muss dafür eine benannte Stelle hinzugezogen werden. Für Maschinenkategorien, die in Part B gelistet sind, kann jedoch weiterhin mithilfe der internen Fertigungskontrolle in Kombination mit einer harmonisierten Norm die Konformität zur Maschinenverordnung erklärt werden.

Wesentliche Veränderung: Die Verordnung wurde um Begriffsbestimmungen zur Definition einer wesentlichen Veränderung von Maschinen erweitert. Ein erneutes Konformitäts bewertungs verfahren ist für die Sicherheit von Maschinen immer dann erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend technisch verändert wird. Dabei wird (Kapitel 2, Artikel 8) klargestellt, dass diejenige Person, die eine Maschine wesentlich verändert, alle Herstellerpflichten zu erfüllen hat.

Digitale Betriebsanleitung: Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form ist jetzt zugelassen. Auf Wunsch des Kunden wird der Hersteller verpflichtet, die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung zu stellen (Artikel 10 (7)). Zudem wurde eine verbindliche Kennzeichnungspflicht auf der Maschine und in den Begleitunterlagen mit Hinweis auf die digitale(n) Zugriffsmöglichkeit(en) eingeführt. Daneben wurde auch eine digitale EU-Konformitätserklärung zugelassen. Unvollständige Maschinen dürfen ebenfalls mit digitaler Montageanleitung und digitaler Einbauerklärung geliefert werden.

Industrial Security: Innerhalb der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz anforderungen Anhang III stellt die Maschinenverordnung neu Anforderungen an die Cybersecurity unter 1.1.9 „Protection against corruption“. Bedrohungen durch Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. So wird die Industrial Security verpflichtendes Element für die Sicherheit von Maschinen und ist nicht länger nur Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine. Hersteller werden ihre bestehenden Sicherheitskonzepte für Safety und Security hinsichtlich dessen überarbeiten
müssen.

Zusammenfassend betrachtet, trägt die neue Maschinenverordnung den technologischen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung – sowohl was Digitalisierung als auch Industrial Security betrifft.

Harmonisierte Normen

Noch nicht abschließend geklärt ist, wie mit den bisher unter der Maschinen richtlinie gefassten harmonisierten Normen verfahren wird. Zur Erklärung: Der Hersteller einer Maschine war bisher verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits anforderungen nach Anhang III der Maschinenrichtlinie einzuhalten. Diese abstrakt formulierten Anforderungen wurden durch EU-Normen konkretisiert. Hierzu werden im Amtsblatt der EU die harmonisierten Normen, die eine Konformitätsvermutung zur Richtlinie haben, veröffentlicht. Eine Überarbeitung der über 800 anwendbaren Normen ist notwendig, um die Anforderung der neuen EU-Maschinenverordnung zu erfüllen. Mit der festgelegten „Übergangszeit“ von 42 Monaten haben die Normengremien jetzt viel Arbeit vor sich. Spannend bleibt also, ob bis zur verpflichtenden Anwendung der Maschinenverordnung die relevanten Normen als harmonisierte Normen zur Verfügung stehen.

Maschinenhersteller und -betreiber sind nicht allein Pilz [1] unterstützt seit Jahren Hersteller von Maschinen mit einem umfassenden Dienstleistungs angebot für Maschinen sicherheit von der Sicherheitsanalyse über Validierung bis zur CE-Kennzeichnung (Bild 2).

Experten von Pilz beraten Kunden bei einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen nach den Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung. Auch die neuen normativen Anforderungen an Security hat Pilz im Blick. Dafür erweitert Pilz aktuell auch sein Dienstleistungsangebot um entsprechende Schulungen im Bereich Industrial Security.

Alle in diesem Artikel enthaltenen Informationen, Daten und Fakten entsprechendem letzten Stand bei Drucklegung vom 19. Juni 2023 und erfolgen unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse vor Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung.

Literatur

  1. Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern: www.pilz.de
Klaus Dürr ist Vice President Standards Group bei der Pilz GmbH & Co. KG in Ostfildern.
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