Auslegung von Fangeinrichtungen

Abbild Fangstange

Bild 7: Fangstange (Quelle: DACH)

Abbild Windkräfte

Bild 8: Windkräfte (Quelle: DACH)

Als statisch bestimmtes System wird beispielsweise eine frei stehende Fangstange betrachtet (Bild 7). Auch Fangstangen, welche direkt an Geländer montiert werden, sind als statisch bestimmte Systeme zu werten. Da diese Systeme keine zusätzlichen, von der Fangeinrichtung entfernten Befestigungspunkte, wie zum Beispiel die Dehniso-Distanzhalter, haben, lassen sie sich alleine mit den Gleichgewichtsbedingungen betrachten. Bei der Bewertung eines statisch bestimmten Systems fließen entsprechend Eurocode 1 folgende, durch die verwendeten Materialkomponenten definierten Parameter mit ein:
•Strukturbeiwerte (dynamischer Faktor, wie Eigenschwingung),
•Kraftbeiwert (aerodynamischer Faktor, wie Strömungsverhalten),
•Böengeschwindigkeitsdruck,
•Bezugsfläche (Windangriffsfläche) und
•Sicherheitsbeiwerte (Kippen, Spannung).
Entsprechend der Windangriffsfläche, welche eine Fangeinrichtung dem Wind bietet, resultieren daraus die senkrecht wirkenden Windkräfte (Bild 8). Eine Windlastbetrachtung zeigt, ob ausreichende Materialfestigkeit sowie Standsicherheit (Sicherheit gegen Kippen) gegeben sind. Bei Letzteren ist vor allem die Standfläche als auch das Sockelgewicht ausschlaggebend. Statisch unbestimmte Systeme sind Konstruktionen, welche über die grundlegenden geltenden Gleichgewichtsbedingungen hinausgehen. Somit sind Fangstangen, welche mittels einer zusätzlichen Befestigung, wie dem Dehniso-Distanzhalter) auf Abstand befestigt werden, als statisch unbestimmtes System zu werten. Bei dieser Art von Systemen sind gesonderte Betrachtungen nötig, welche nur mit großem Aufwand durchgeführt werden können (Bild 9). Hierbei bietet Dehn + Söhne seine Unterstützung mit an.

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