Das Angebot von Pilz für moble Plattformen umfasst

Bild 01: Das Angebot von Pilz für moble Plattformen umfasst u. a. den Sicherheitslaserscanner PSENscan für die produktive Flächenüberwachung (rechts) und die konfigurierbare Kleinsteuerung PNOZmulti 2 (Mitte). (Quelle: Pilz/istockphoto.com_angkhan_1548501856)

Die DIN EN ISO 3691-4:2023 ist die wichtigste internationale Norm für fahrerlose Transportfahrzeuge (FTF) und -systeme (FTS). Sie gilt für Hersteller sowie Betreiber und definiert u. a. die Anforderungen (Performance Level) an die Sicherheitsfunktionen von FTF und FTS, wie beispielsweise die Einrichtungen für die Personenerkennung, Betriebsarten oder Bremssystem. Darüber hinaus beschreibt sie das Vorgehen zur Risikominderung und Validierung der automatisierten Funktionen, um einen störungsfreien und sicheren Betrieb mobiler Plattformen in ihrer endgültigen Betriebsumgebung zu gewährleisten. Als C-Norm (für spezielle Maschinen oder Maschinengruppen) spielt auch die DIN EN 1175 (VDE 0117:2020-10) [2] eine Rolle: Sie berücksichtigt die Sicherheit von Flurförderzeugen mit Blick auf deren elektrische bzw. elektronische Anforderungen.

Normative Anforderung: Gefährdungen ausschließen

Gemäß der DIN EN ISO 3691-4:2023 müssen Gefährdungen möglichst ausgeschlossen werden. Des Weiteren soll die Verwendung von mobilen Plattformen „bestimmungsgemäß“ sein. Zu den signifikanten Anforderungen, die ein Transportsystem erfüllen muss, gehören zum Beispiel neben der elektrischen Sicherheit und der Sicherheit für sicherheitsrelevante Teile des Steuerungssystems auch das Thema Navigation und im Zusammenhang die Kollisionsvermeidung (Bild 2). Zudem beschreibt die Norm die geltenden Rahmenbedingungen, um eine höhere Geschwindigkeit des Transportsystems in den sogenannten eingeschränkten Bereichen zuzulassen. In diesem Fall werden eine detaillierte Analyse und Bewertung der Gefahren sowie die Umsetzung entsprechender zusätzlicher Maßnahmen erforderlich.

Maschinenverordnung für mobile Plattformen

In der EU wird zudem ab Januar 2027 die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) [3] die Anforderungen an autonome mobile Maschinen und Geräte bezüglich der „Überwachung mobiler Plattformen aus der Ferne“ erweitern. Um aus der Ferne Steuerungsaufgaben an einer Maschine zu ermöglichen, müssen autonome mobile Maschinen über eine Überwachungsfunktion verfügen. Diese soll sicherstellen, dass auch von Remote ein sicherer Stopp und Start der mobilen Plattform möglich ist. Ohne diese Funktion darf die Maschine nicht betrieben werden. Daneben hat die MVO die mobile Plattform selbst im Blick: Beim Steuervorgang des FTF muss der Lenkvorgang – sowohl Richtung als auch Geschwindigkeit – eine Instabilität des Transportsystems und/oder der Ladung vermeiden. Auch ein Ausfall des Lenksystems darf keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben.

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