Anforderungen an eine Schaltgerätekombination

Abbild Energieschaltgerätekombination

Bild Energieschaltgerätekombination (Quelle: Zvei)

Entsprechend den Marktgegebenheiten differenziert die neue Norm nach dem ursprünglichen Hersteller, der für die Konstruktion sowie für die dazugehörigen Nachweise des Schaltanlagensystems verantwortlich zeichnet und dem Hersteller der fertigen Schaltgerätekombination. Beide Herstellerfunktionen können auch von einem Unternehmen wahrgenommen werden. Diese Zuordnung ist insbesondere für alle Schaltanlagenbauer von Bedeutung, die über kein eigenes System verfügen und nachgewiesene Systeme, mit oder ohne Lizenz, zu anschlussfertigen Schaltanlagen zusammenbauen.

Die in der neuen Norm beschriebenen Anforderungen an die Schaltgeräte­kombinationen betreffen die Kons­truktion des Schaltanlagensystems und befassen sich mit:

  • Festigkeit von Werkstoffen,
  • Schutzart,
  • Luft- und Kriechstrecken,
  • Schutz gegen elektrischen Schlag,
  • Einbau von Betriebsmitteln,
  • Stromkreise und elektrische Verbindungen innerhalb der Schaltgerätekombination,
  • Wärmeabfuhr und
  • Anschlüsse für von außen eingeführte Leiter.

 

Den Nachweis, dass die Schaltgerätekombination in Betrieb den Anforderungen genügt, bezieht sich auf folgende Kriterien:

  • Isolationseigenschaften,
  • Grenzwerte für die Erwärmung,
  • Kurzschlussschutz und Kurzschlussfestigkeit sowie
  • Elektromagnetische Verträglichkeit.
  • Bemessungsdaten einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

 

Wesentlich für die Funktion einer Schaltgerätekombination unter Betriebsbedingungen ist die richtige Bemessung der wesentlichen Schnittstellen einer Schaltanlage. Hierzu ist es hilfreich die Schaltanlage als „Blackbox“ zu betrachten (Bild 2). In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel die neue Definition des Bemessungsstroms der Schaltgerätekombination InA von Bedeutung. Es handelt sich hierbei um die Summe der Bemessungsströme ­aller Einspeisungen, die gleichzeitig in Betrieb sein können. Damit ist der Bemessungsstrom der Hauptsammelschiene, der im Wesentlichen von der Verteilungsstruktur abhängt, nicht mehr der bestimmende Bemessungswert für die Stromtrag­fähigkeit der Schaltanlage.

Dementsprechend ist nunmehr auch der unbeeinflusste Kurzschlussstrom an der Einbaustelle der Schaltanlage anzugeben, um die Kurzschlussfestigkeit der Schaltgerätekombination und das Schaltvermögen der eingebauten Geräte festlegen zu können. Beide Werte beeinflussen wesentlich das Verhalten der Schaltanlage während des Betriebs und im Fehlerfall.

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