Messtechnik

Bild 01: Das UMG 96-PA-MID+ besitzt alle Funktionen, die nötig sind, um die Vorgaben das Energiesammelgesetzes zu erfüllen (Quelle: Janitza Electronics GmbH)

Die EEG-Umlage stellt einen hohen Kostenfaktor dar, den Unternehmen auf zwei verschiedenen Wegen reduzieren können: Zum einen durch die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und zum anderen durch die Eigenerzeugung. Durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Dezember 2018 sind Unternehmen in beiden Fällen verpflichtet, die vergünstigten Strommengen vom Verbrauch Dritter abzugrenzen.

Was einfach klingt, ist in der Praxis jedoch oft schwierig und mit einem umfangreichen Messkonzept verbunden, da Stromverbräuche, die bisher noch geschätzt werden durften, jetzt genau abzugrenzen sind. Laut dem ESG müssen die Messkonzepte, mit denen diese Abgrenzung gewährleistet werden kann, bis zum 1. Januar 2021 umgesetzt sein. Ansonsten können die Vergünstigungen aufgehoben werden.

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