Anforderungen an die Messtechnik

Das Erstellen und Umsetzen eines entsprechenden Messkonzepts birgt vor allem zwei Schwierigkeiten. Zum einen müssen die Messpunkte bestimmt werden. Dies kann abhängig von der Komplexität des internen Stromnetzes und der Anzahl der Drittverbraucher leicht aber auch schwierig werden. Zum anderen ist es nicht einfach das entsprechende Messgerät auszuwählen. Die Messgeräte, die für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verwendet werden können, müssen nämlich bestimmte Auflagen erfüllen. Diese unterscheiden sich noch einmal, abhängig davon, ob ein Unternehmen als Eigenversorger gilt oder die „BesAR“ nutzt. Besonders für Unternehmen, die als Eigenversorger gelten, sind die Voraussetzungen schwer zu erfüllen, da an die Messgeräte zusätzliche Forderungen gestellt werden.

Herausforderungen für Eigenversorger

Wenn zum Beispiel ein Unternehmen eine Photovoltaikanlage besitzt und seinen eigenen Strom erzeugt, konnte es bisher als Eigenversorger eine Reduzierung auf die EEG-Umlage bekommen. Mit dem ESG muss das Unternehmen jetzt jedoch nachweisen, dass keine Dritten von der Vergünstigung profitieren, d. h., dass der selbst produzierte Strom auch selbst verbraucht wird.

Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis schwer, denn zu Drittverbrauchern zählen nicht nur Mieter und Pächter, sondern beispielsweise auch Dienstleister, die einen Staubsauger anschließen oder Leasinggeber, die im Unternehmen einen Drucker aufgestellt haben. Manches davon lässt sich durch die Bagatellregelung lösen, für viele Fälle ist jedoch eine messtechnische Trennung notwendig, um die Umlagen-Reduzierung nicht zu verlieren. Um diese Abgrenzung zu gewährleisten, muss das Unternehmen geeignete Messpunkte bestimmen und Messgeräte installieren. Die Messpunkte zu finden ist dabei die wesentlich leichter zu lösende Aufgabe. Schwieriger ist die Installation der Messgeräte selbst, da man natürlich nicht jedes beliebige Messgerät verwenden kann.

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