Herausforderungen für Eigenversorger

Die installierten Geräte müssen nicht nur eich- und messrechtskonform sein, sondern auch über einen zertifizierten Zählerstandsgang verfügen. Da der selbst erzeugte Strom innerhalb einer Viertelstunde verbraucht werden muss, müssen die Messungen ebenfalls im Viertelstundentakt durchgeführt werden. Selbstverständlich muss das Unternehmen zudem sicherstellen, dass die Messwerte nicht manipulierbar sind. Werden die Daten direkt ausgelesen, ist eine aufwendige Sicherung der Datenkommunikation erforderlich.

Anforderungen an die Messtechnik durch das Energiesammelgesetz

  • Eich- und Messrechtskonformität
  • Zählerstandsgang nach PTB-A 50.7
  • 15-Minuten Zeitgleichheit über verschiedene Schnittstellen, z. B. RS-485 oder einen GPS-Zeitgeber
  • Speicherung der Zählerstandsgangsdaten für 2 Jahre
  •  Manipulationssicherheit  
  • Sicherung der Datenkommunikation
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