Anforderungen, EU-Maschinenrichtlinie

Bild 01: Um den Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie zu genügen, sollte der Aspekt der Sicherheit schon bei der Konzeption eines Systems berücksichtigt werden. (Quelle: Adobe Stock_ankabal)

Produkte werden immer intelligenter und komfortabler. Ein Beispiel dafür ist der Mähroboter. Hersteller solcher Systeme stehen vor der vom Gesetzgeber geforderten Herausforderung, die Risiken in der Anwendung zu minimieren. Hier treten im Allgemeinen die Maschinenrichtlinie, im Speziellen die „Funktionale Sicherheit“ auf den Plan. Die EU-Maschinenrichtlinie [1] – kurz MRL – enthält Basics zu Sicherheits- und Schutzanforderungen. Das Ziel ist klar: Die Zahl der Unfälle beim Umgang mit Geräten und Maschinen sollen minimiert werden. Daher muss der Aspekt der Sicherheit schon in die Konzeption eines Systems einfließen (Bild 1). Das betrifft den Mähroboter ebenso wie eine kom- plexe Produktionsanlage.

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