Prüfklassen von SPD nach DIN EN 61643-11

Abbild Blitzschutzzonen

Bild 2: Blitzschutzzonen (Quelle: Phoenix)

Ein wesentlicher Bestandteil des in der DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) definierten Verfahrens zur Bestimmung der Prüfklasse ist die sogenannte Arbeitsprüfung. Hierbei geht es primär um die Bestimmung der Begrenzungsspannung bzw. des Schutzpegels und der Stoßstrombelastbarkeit. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Arbeitsprüfung für SPD Typ 1 und Typ 2. Die Bestimmung des Schutzpegels U P erfolgt bei Prüfklasse I und II mit einem Stoßstrom der Impulsform (8/20 μs) und zusätzlich mit einer Stoßspannung der Impulsform (1,2/50 μs) bei SPD, die insgesamt oder nur in einem Bauteil eine spannungsschaltende Charakteristik aufweisen. Das ist bei Funkenstrecken oder edelgasgefüllten Überspannungsableitern der Fall. SPD mit rein spannungsbegrenzender Charakteristik, wie Varistoren oder Suppressor-Dioden, müssen nicht mit dieser Stoßspannung geprüft werden. Die Ermittlung des Nennableitstoßstroms I n erfolgt bei Prüfklasse I und II mit Stoßströmen der Impulsform (8/20 μs). Mit einem solchen Stoßstrom werden typischerweise Einkopplungen aus Schaltüberspannungen, induzierten Störungen sowie fernen Blitzeinschlägen simuliert. Wird ein SPD für die Prüfklassen I und II ausgewiesen, muss diese Prüfung nur einmal mit dem entsprechenden Scheitelwert des Stoßstroms durchgeführt werden. Bis hierher gibt es keinen Unterschied zwischen den Arbeitsprüfungen für SPD nach Prüfklasse I und II. Für ein SPD Typ 2 ist die Arbeitsprüfung hiernach beendet.

Die Differenzierung für SPD Typ 1 erfolgt im nächsten Schritt: Für die Prüfklasse I wird das SPD zusätzlich mit Stoßströmen I imp der Impulsform (10/350 μs) geprüft. Diese Impulsform hat eine deutlich höhere Ladung als der Stoßstrom (8/20 μs) und somit auch eine deutlich höhere spezifische Energie. Sie dient zur Simulation der Belastung bei einem direkten Blitzeinschlag in die bauliche Anlage. Jedes SPD Typ 1 ist also auch ein SPD Typ 2, weil es die gleiche Arbeitsprüfung durchlaufen muss. Darüber hinausgehend erfolgt für SPD Typ 1 die Prüfung mit (10/350 μs)- Impulsen zur Qualifizierung der Blitzstromtragfähigkeit. Das zusätzliche Ausweisen der Prüfklasse II stellt für einen Typ-1-Ableiter also eine redundante Information dar und keine zusätzliche Produkteigenschaft. Zieht man die Anforderungen aus dem Blitzschutzzonenkonzept heran, ist das durchaus sinnvoll. Jedes SPD am Gebäudeeintritt muss Stoßströme der Impulsform (8/20 μs) beherrschen – aber nur wenige müssen zusätzlich auch direkte Blitzströme der Impulsform (10/350 μs) ableiten können. Der SPD-Typ muss auf dem Gehäuse aufgebracht oder dauerhaft am SPD angebracht werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Text „Typ 1“ oder „Typ 2“, alternativ durch das Symbol T1 oder T2 – jeweils in Kombination mit dem Scheitelwert in Kiloampere für I imp (Typ 1) oder I n (Typ 2). Darüber hinaus gibt es keine normative Festlegung zur Bezeichnung. So kann dieses SPD vom Hersteller in der Dokumentation als „Typ 1+2“, „Typ 1/2“ oder „Typ 1&2“ bezeichnet werden. Das kann allerdings leicht zu Fehlinterpretationen bezüglich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des SPD führen.

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