Verteilung über inhaltsadressierende Netzwerke

Universelle Benutzerkennung.

Bild 4: Universelle Benutzerkennung. (Phoenix Contact)

Im Lebenszyklus entstehen unterschiedliche Stände von digitalen Inhalten. Die Kennzeichnung der Stände erfolgt klassischerweise durch eine sprechende oder zufällig gewählte Versionskennung. Unternehmensübergreifend führt dieses Verfahren in der Regel zu Verwirrung, denn unter derselben Versionsnummer, zum Beispiel 1.0.1, können in verschiedenen IT-Systemen unterschiedliche Inhalte abgespeichert sein. Außerdem ist es möglich, dass exakt identische Stände abweichende Versionsnummern tragen.

Einen Ausweg bietet die inhaltsbasierte Adressierung. Die Versionskennzeichnung wird hier nicht vom Anwender oder ITSystem vergeben, sondern deterministisch mittels einer mathematischen Einwegfunktion aus dem Inhalt selbst abgeleitet. Beginnend bei einzelnen Dateien lassen sich so ebenfalls rekursive Strukturen, wie Ordner und Änderungsstände mit Freigabeinformationen, durch eine einmalige Versionskennung identifizieren. Jede Änderung einer referenzierten Datei, eines Ordners oder Änderungsstands resultiert wiederum in einer angepassten Versionskennung.

Inhaltsadressierende Netzwerke können derartige Datenobjekte auch ohne zentrale Stelle verteilen, da die Erzeugung der Versionskennung wiederholbar und auf jedem Netzwerkteilnehmer gleich ist. Da die abgeleiteten Versionskennungen nicht sprechend sind, wird eine für den Menschen lesbare Bezeichnung benötigt. Diese zustandsbehaftete, modifizierbare Zuordnung, beispielsweise die Art der Freigabe, lässt sich unter Nutzung einer dezentralen Benutzerkennung in einer Blockchain speichern.

Freigaben nach dem Pull-Prinzip

Im dezentralen Netzwerk sind Freigaben stets mit genau einer dezentralen Benutzerkennung und einem Änderungsstatus verknüpft, weil sie so durch das gesamte Netzwerk validierbar sind. Daher können Änderungen zwischen mehreren Netzwerkteilnehmern lediglich durch einen aktiven Vorgang übernommen werden, weil sich die Auswirkungen erst bei der Übernahme prüfen lassen. Der Betreiber eines Geräts gibt beispielsweise unter seiner Benutzerkennung einen Änderungsstand frei. Im Wartungsfall wird das Serviceunternehmen auf diesem Stand eine Modifikation vornehmen, unter der eigenen Benutzerkennung freigeben und anschließend dem Betreiber zur Übernahme vorschlagen. Der Betreiber kontrolliert die Änderung, fordert gegebenenfalls eine Nachbesserung an und gibt die Änderung abschließend unter eigenem Namen frei.

Sven Heißmeyer, Sören Volgmann, Phoenix Contact
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