Porträtfoto von VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann

VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann (Quelle: VDMA)

„Der Maschinen- und Anlagenbau hält es für völlig unverständlich, dass der Richtlinienentwurf für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz in der vorliegenden Form heute angenommen wurde. Damit werden weitere Wettbewerbsnachteile der europäischen Industrie auf den globalen Märkten geschaffen", betont VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. „Die in der Schlussminute erfolgten Teiländerungen ändern nichts daran, dass der vorliegenden Richtlinienentwurf handwerklich schlecht gemacht und nicht praktikabel ist.“

Ähnlich sieht es W. Weber vom ZVEI: „Die heutige Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes ist ein herber Rückschlag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit wird der Überregulierung und der Überbürokratisierung in der EU neuen Vorschub geleistet, statt den nötigen Abbau von Bürokratie im Blick zu halten. Die großen Bedenken insbesondere des Mittelstands wurden damit unerwartet völlig zur Seite geschoben. Statt, wie von wirtschaftlicher Seite vorgeschlagen, einen neuen, praxisorientierten und pragmatisch angelegten Anlauf zu starten, werden die Unternehmen in Europa nun mit Pflichten konfrontiert, die sie nicht einhalten können. Hinzu kommt eine große Rechtsunsicherheit, da weiterhin wichtige Fragen der Haftung und Sanktionen, die sich in Drittländern ergeben können, ungeklärt sind. Das EU-Lieferkettengesetz schafft damit neue Hürden, die vermeidbar gewesen wären. Denn das eigentliche Ziel hätte sein müssen, ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen auf rechtssicheren und praxistauglichen Füßen vereint. So schwächt sich Europa abermals selbst.“

T. Brodtmann weiter: „Die Anhebung der Mitarbeiterschwellen, ab denen das Gesetz greifen soll, wird dem industriellen Mittelstand keinerlei Schutz bringen. Denn große Unternehmen werden ihren kleineren Partner dieselben Verpflichtungen auferlegen - allein schon aufgrund der Minimierung des Haftungsrisikos, unabhängig davon, was die Direktive sagt. Das Gesetz wird keine positive Wirkung auf das gesetzte Ziel haben, Menschenrechte zu achten.“ Sein eindringlicher Appell: „Wir rufen daher das Europäische Parlament mit allem Nachdruck dazu auf, in letzter Minute die Notbremse zu ziehen! Die Richtlinie braucht einen grundlegenden Neustart.“

Auch Christoph Ahlhaus, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) und Präsident CEA-PME (Verband des europäischen Mittelstandes) kommentiert die Einigung zur EU-Lieferkettenrichtlinie wie folgt: "Die nun drohende Richtlinie ist europäische Selbstverzwergung und ein Frontalangriff auf unsere Wirtschaft und der Einstieg in die Entglobalisierung des deutschen Mittelstands." Und er wird noch drastischer:  "So etwas kommt heraus, wenn Ideologen und Bürokraten es ablehnen, den Sachverstand betroffener Unternehmen zur Kenntnis zu nehmen." Er schließt ab: "Wenn es der Plan der EU-Kommission ist, in moralisierender Schönheit zu sterben, sind wir voll auf Kurs. Frau von der Leyen hätte diese Richtlinie stoppen müssen. Diese Kommissionspräsidentin ist Gift für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mittelstands."

 

VDMA, ZVEI, BVMW (hz)

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