Bewertung der Systeme zur Angriffserkennung

Die Systeme zur Angriffserkennung sollen nach folgenden „Reifegradmodell“ bewertet werden. Die Stufen des Reifegradmodells sind wie folgt definiert:

  • 0: Es sind bisher keine Anforderungen umgesetzt und es bestehen auch keine Planungen zur Umsetzung von Anforderungen.
  • 1: Es bestehen Planungen zur Umsetzung von Anforderungen, jedoch für mindestens einen Bereich noch keine konkreten Umsetzungen.
  • 2: In allen Bereichen wurde mit der Umsetzung von Anforderungen begonnen. Es sind noch nicht alle Muss-Anforderungen umgesetzt worden.
  • 3: Alle Muss-Anforderungen wurden für alle Bereiche umgesetzt. Idealerweise wurden Sollte-Anforderungen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess wurde etabliert.
  • 4: Alle Muss-Anforderungen wurden für alle Bereiche umgesetzt. Alle Sollte-Anforderungen wurden umgesetzt, außer sie wurden stichhaltig und nachvollziehbar begründet ausgeschlossen. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess wurde etabliert.
  • 5: Alle Muss-Anforderungen wurden für alle Bereiche umgesetzt. Alle Sollte-Anforderungen und Kann-Anforderungen wurden für alle Bereiche umgesetzt, außer sie wurden stichhaltig und nachvollziehbar begründet ausgeschlossen. Für alle Bereiche wurden sinnvolle zusätzliche Maßnahmen entsprechend der Risikoanalyse/Schutzbedarfsfeststellung identifiziert und umgesetzt. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess wurde etabliert.

Nachweiserbringung

Zeitnah, das heißt vor dem 1. Mai 2023, wird das BSI ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen. Aller Voraussicht nach wird dieses in einer überarbeiteten Version der BSI-Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a (3) BSIG zu finden sein.

Es ist davon auszugehen, dass ein Nachweis zu Angriffserkennungssystemen als vollständig erachtet werden wird, wenn die Ergebnisse der Prüfung der Systeme zur Angriffserkennung inklusive aufgedeckter Sicherheitsmängel inkludiert sind.

Fazit

Dass am 1. Mai 2023 Systeme zur Angriffserkennung implementiert sein müssen, ist allen Beteiligten bekannt. Bis dato gab es jedoch noch Interpretationsspielräume, welche Anforderungen die Systeme zur Angriffserkennung erfüllen müssen. Durch den BSI-Entwurf im Rahmen der Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen der Angriffserkennung wurde Klarheit geschaffen. Es ist zu erwarten, dass dieser Entwurf bald finalisiert wird. Und auch wenn er nicht finalisiert wird, so ist dies zur Pflicht der Umsetzung kein Problem, da die Orientierungshilfe nicht 1:1 umzusetzen ist.

Prof. Stefan Loubichi
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