Delegieren ist nur begrenzt möglich

Abbild Funktionale Sicherheit

Bild 2: Funktionale Sicherheit (Quelle: Wieland)

Das übliche Verfahren, sich der Verantwortung zu entledigen, ist diese zu delegieren. Das ist aber nur dann juristisch wirksam, wenn derjenigen an den die Verantwortung übertragen wird, die nötige Befähigung und die erforderlichen Befugnisse hat und nicht nur die Konsequenzen übertragen bekommt. Dies bezieht sich vor allem auf zwei Aspekte: Die Person muss nicht nur das nötige Fachwissen haben. Der Arbeitgeber muss dies auch nachweisen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Basisqualifikation zwar erforderlich ist, aber meist nicht als ausreichend angesehen wird. Eine kontinuierliche Beschäftigung und Weiterbildung ist deshalb dringend anzuraten und zu dokumentieren.

Der zweite Aspekt betrifft die Entscheidungsbefugnisse. Sind diese ausreichend, um beispielsweise einen Vertriebsstopp oder die Stilllegung einer Fertigungsanlage auszusprechen? Eine weitreichende Unabhängigkeit der entsprechenden Person ist hierbei zwingend erforderlich. Kann eine Entscheidung nicht frei von äußeren Faktoren getroffen werden oder sind Sanktionen mit einer Entscheidung verbunden (zum Beispiel Gehaltseinbußen oder nicht bezahlte Boni), ist die Befugnis vermutlich nicht gegeben. In derlei Fällen ist das Delegieren nicht wirksam und die Verantwortung fällt regelmäßig auf den Arbeitgeber zurück.

Juristische Konsequenzen

Die juristischen Konsequenzen für den Vertrieb oder den Betrieb nicht sicherer Produkte sind gestaffelt. Formal geht es meist um die EU-Konformität (CE- und EU-Konformitätserklärung) sowie die Grundpflichten des Arbeitgebers. Harmlose Fälle werden mit Geldstrafen geahndet – üblich sind bis zu 100.000 €. Diese können mit Untersagung des Vertriebs oder Betriebs kombiniert sein und den Rückruf oder die Nachbesserung aller betroffenen Produkte beinhalten. Gängige Regel ist hierbei, dass der Rückruf in gleicher Weise und Umfang erfolgen muss, wie die Werbung für das Produkt. So etwas ist wirtschaftlich meist sehr schmerzhaft, da es direkt die Reputation der Betroffenen angreift.

Das Strafrecht greift, wenn Personenschäden auftreten oder Verstöße vorsätzlich begangen werden, zum Beispiel bei dem wissentlichen Vertrieb oder Betrieb von unsicheren Maschinen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn Maschinen aus finanziellen Erwägungen ohne Konformitätserklärung vertrieben werden oder EU-Konformitätserklärungen zu Unrecht erstellt werden. Gefängnisstrafen können bereits ohne Personenschäden verhängt werden. Auch bei fortgesetzten Verstößen sind Gefängnisstrafen möglich – selbst ohne eingetretene Schäden. Als Vorsatz ­können sogar schon Deklarationsverstöße, wie fehlende CE-Kennzeichnung, CE-/EU-Konformitätsnachweise oder Produktdokumentationen, ausgelegt werden.

Rechtssicher agieren

Damit Unternehmer und Geschäftsführung rechtssicher agieren können, bietet Wieland Electric ein umfangreiches Schulungsprogramm rund um die Maschinensicherheit an. Der Kurs „Maschinenrichtlinie, CE-Konformitätserklärungen und Haftungsfragen“ behandelt die wichtigsten Fragen rund um die Sicherheit von Maschinen aus Sicht des Managements. Um die erforderliche Qualifikation der Mitarbeiter nachzuweisen, bieten sich die in Kooperation mit TÜV-Saar durchgeführten Seminare „Certified Safety Engineer“ an. Die Seminare finden in Bamberg oder auf Wunsch als Inhouse-Schulung statt.

www.wieland-electric.de

Kurzinterview: Funktionale Sicherheit ist Chefsache

Warum sprechen Sie mit dem Thema Funktionale Sicherheit explizit die Geschäftsführung und das Management an? Ist dieses Thema nicht eher für Safety-Experten relevant?

Dr. Oliver Eitrich: Das Thema ist für die Geschäftsführung und das Management von besonderer Bedeutung. Bei Verstößen gegen die Funktionale Sicherheit haftet schließlich in erster Instanz immer die Geschäftsführung. Zumal in manchen Fällen neben dem Zivil- auch das Strafrecht greift. Dann werden im ungünstigsten Fall auch Gefängnisstrafen verhängt.

Wieland Electric bietet auch Schulungen rund um die Maschinensicherheit an – speziell aus Sicht des Managements. Kann dies nicht von den Unternehmen selbst behandelt werden?

Dr. Oliver Eitrich: Funktionale Sicherheit kann enorm zeitraubend sein, da sich bei den Normen, Gesetzen und Richtlinien jedes Jahr Änderungen und Aktualisierungen ergeben. 400 Seiten per anno alleine an neuen Normen sind da ganz normal.

Damit sich die Unternehmen nicht ständig durch den neuesten Normendschungel kämpfen müssen, geben wir mit unseren Schulungen einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Aspekte. So können sich die Unternehmen in der gewonnenen Zeit auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Zudem sprechen wir auch kleine und mittelständische Betriebe an, bei denen „Safety“ nur ein Randthema darstellt. 

Wie kommt es, dass Wieland Electric rund um das Thema Maschinensicherheit so viel anbietet?

Dr. Oliver Eitrich: Wieland Electric ist nicht nur Hersteller einer der besten Sicherheitssteuerungen auf dem Markt, sondern versteht sich auch als Lösungsanbieter. Als solcher sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Kunden umfassend und themenübergreifend zu informieren und zu unterstützen. Gerade bei der Funktionalen Sicherheit sind sich viele Unternehmer ihrer Verantwortung und deren Konsequenzen nicht bewusst. Hier wollen wir aufklären.

Thomas Kramer-Wolf (Wieland Electric GmbH, Bamberg)
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