Symbolbild eines Einfamilienwohnhauses

Symbolbild eines Einfamilienwohnhauses (Quelle:shutterstock_korisbo/Phoenix Contact)

Seit dem 1. Oktober 2016 ist durch die DIN VDE 0100-443 und die DIN VDE 0100-534 der Einbau von Überspannungsschutz am Speisepunkt in jedem Neubau sowie bei wesentlichen Änderungen der Niederspannungsanlage vorgeschrieben. Dies soll Isolationsversagen verhindern und dem vorbeugenden Brandschutz dienen. Eine schnelle und einfache Lösung ist der Einbau einer Überspannungs- Schutzeinrichtung (SPD, surge protective device) auf dem Sammelschienensystem im netzseitigen Anschlussraum. Für diesen Zweck wurde der Kombiableiter FLT-SEC-ZP2 konzipiert. Die Schutzfunktion dieses SPD Typ 1+2+3 reicht auch aus, wenn das Gebäude über ein äußeres Blitzschutzsystem oder eine Freileitungseinspeisung verfügt.

Die VDE-AR-N 4100, erschienen im April 2019, beschreibt die technischen Regeln für den Anschluss von Anlagen an das Niederspannungsnetz sowie deren Betrieb. Der Einbau von SPD im netz- oder anlagenseitigen Anschlussraum eines Zählerplatzes ist jetzt ausdrücklich gestattet. Vor dem Zähler sind ausschließlich SPD Typ 1 sowie Kombiableiter SPD Typ 1+2 oder SPD Typ 1+2+3 mit Funkenstrecken erlaubt. Die Funkenstrecken müssen sicher isolieren und den nach dem Zünden einsetzenden Folgestrom so begrenzen und löschen, dass die Hausanschlusssicherungen nicht auslösen. Mit seiner betriebsstromfreien Statusanzeige und seinen netzfolgestromfreien Funkenstrecken erfüllt der Kombiableiter die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 zum Einsatz von SPD im Hauptstrom-Versorgungssystem.

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